Seit vielen Jahren bietet unsere Kanzlei Unterstützung durch Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Fragestellungen an. Familienrechtliche Fragestellungen sind insbesondere:
- Ehe- und Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Vermögensrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
Eine Trennung ist für die Beteiligten regelmäßig eine sehr schwierige und belastende Situation. In dieser Situation ist es wichtig, dass der Ratsuchende umfassend darüber aufgeklärt wird, welche Angelegenheiten zu klären sind und was zu unternehmen ist. Ebenso muss darüber aufgeklärt werden, welche Ansprüche der Mandant hat, aber auch darüber, welche Ansprüche möglicherweise die Gegenseite hat.
Oft sind auch gemeinsame Kinder vorhanden, denen man zusätzliche Belastungen ersparen möchte.
Wir versuchen daher, deeskalierend zu wirken, unnötige Gerichtsverfahren, die die Beteiligten finanziell und nervlich belasten, zu vermeiden. Wir sind stattdessen bestrebt, zunächst eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten, mit der sowohl der Mandant als auch die Gegenseite einverstanden sein kann.
Häufig ist es allerdings auch so, dass nicht in allen Punkten Einvernehmen erzielt werden kann, so dass der Gang zum Gericht erforderlich wird. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten sachlich, aber durchsetzungsstark in gerichtlichen Verfahren, sowohl hinsichtlich der Geltendmachung eigener Ansprüche des Mandanten als auch bezüglich der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, die von der Gegenseite geltend gemacht werden.