Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei, welchen wir kontinuierlich in den letzten Jahren ausgebaut haben, ist die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten in Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
In diesem Bereich liegt unsere Kompetenz auf folgenden Tätigkeitsfeldern:
- das Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, insbesondere das Recht der Bürgschaft und der Sicherungsübereignung;
- Das Recht der Haftung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen (insbesondere aus den sog. geschlossenen Beteiligungen in den Marktsegmenten Solar, Wind, Schifffahrt, Immobilien und Film.
Typische Fragestellungen aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht / Anlegerschutz:
Aktien
Anlegerschutz
Beratungspflichten im Einzelnen
Einlagesicherung
Haftung im strukturierten Vertrieb
Haftung von Wirtschaftsprüfern
Beratungspflichten im Einzelnen
Immobilienfonds, offene Beteiligung
Lebensversicherungen
Prospekthaftung
Schadenberechnung