Die Betreuung von Mandaten aus dem Bereich des Rechts der Personengesellschaften ( GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG) gehört ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Bearbeitung von rechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Kapitalgesellschaftsrechtes ( GmbH und kleine AG ).
Wir verfügen insbesondere über langjährige Erfahrung in der Führung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl im außergerichtlichen wie im forensischen Bereich.
In den zurückliegenden Jahren haben wir darüber hinaus eine ganze Reihe von M&A-Prozessen erfolgreich begleitet.
Ein weiteres Feld unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist die Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Mitgliedern von Aufsichts- und Beiräten in allen gesellschaftsrechtlichen Haftungsfragen (sog. D&O-Haftung).
Ansprechpartner unserer Kanzlei in gesellschaftsrechtlichen Fragen sind:
Rechtsanwalt Dr. Erhart, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Typische Fragestellungen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts: