Im Rahmen der Bewältigung von Unternehmenskrisen beraten wir das Management und Aufsichtsgremien sowohl des Schuldnerunternehmens als auch von Gläubigern fachkundig. Häufig wird der Rat zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der beabsichtigten Sanierung zu spät oder gar nicht eingeholt, so dass sich die Handelnden zum Einen erheblichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt sehen und zum Anderen die erhofften Effekte betriebswirtschaftlicher, technischer oder sonstiger unternehmerischer Entscheidungen und Vorgaben wegen unvorhergesehener rechtlicher Probleme überhaupt nicht mehr eintreten können. Durch die frühe Einbindung eines auch juristisch geschulten Beraters lassen sich derartige Fehler vermeiden. Im Rahmen unserer Beratungsleistung orientieren wir uns an den Vorgaben des IDW, insbesondere den Standards S6 und S11, der InsO und den maßgeblichen Rechtsvorschriften aus den angrenzenden Rechtsgebieten mit insolvenzrechtlichem Bezug.
Als Ansprechpartner unserer Kanzlei steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Erhart, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und geprüfter ESUG Berater (DIAI) zur Verfügung.
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