Das Privatversicherungsrecht hat in den zurückliegenden Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, da - statistisch gesehen - jeder Bürger in Deutschland durchschnittlich mittlerweile sechs Versicherungsverträge
abgeschlossen hat und es sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern um Grund und Höhe von Ansprüchen aus solchen Versicherungsverträgen kommt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Privatversicherungsrechts wurden zwischenzeitlich bei nahezu allen Landgerichten Spruchkörper mit einer Spezialzuständigkeit für das Versicherungsrecht eingerichtet. Die Bedeutung des Privatversicherungsrechts und die Spezialisierung auch bei den Gerichten macht es erforderlich, dass sich die Rechtssuchenden idealerweise gleich zu Beginn einer Auseinandersetzung eines auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsbeistandes bedienen.
Unsere Kanzlei verfügt mit drei auf das Versicherungsrecht spezialisierten Berufsträgern und einer jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet über die notwendige Kompetenz, Sie in den nachfolgend
aufgeführten Bereichen fachkundig und interessengerecht zu vertreten:
• die allgemeine Hausratversicherung
• die Berufsunfähigkeits(-zusatz)versicherung
• die Wohngebäude- und Elementarversicherung
• die Rechtsschutzversicherung
• die Lebensversicherung
• die private Haftpflichtversicherung
• die private Krankenversicherung
• die Krankentagegeldversicherung
• die private Unfallversicherung
• die gesetzliche Unfallversicherung
• die gesetzliche und private Pflegeversicherung
• die D&O Versicherung
Häufig ist es uns gelungen, durch eine fundierte Stellungnahme unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles eine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung für unsere Mandanten zu erreichen. Sofern dies nicht gelingt, verfügen unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Berufsträger über die notwendige forensische Erfahrung und Praxis, um Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
Wenn die Versicherung nicht bezahlt bzw. reguliert, der Versicherungsnehmer aber der Auffassung ist, dass ein Anspruch auf die Versicherungsleistung besteht, ist es erforderlich, möglichst früh einen versierten Rechtsbeistand zu Hilfe zu nehmen.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versicherung sind im Wesentlichen geregelt im Versicherungsvertragsgesetz sowie den für den jeweiligen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen, daneben gibt es eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen. Für den juristischen Laien wird die Angelegenheit dadurch völlig undurchdringlich.
Es ist uns bereits häufig gelungen, Versicherungen, die die Leistungserbringung zunächst abgelehnt hatten, durch eine fundierte Stellungnahme zu den tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalls außergerichtlich zur Zahlung der Versicherungsleistung oder zum Abschluss eines angemessenen Vergleichs zu veranlassen.
Gelingt dies nicht, ist eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich. Insbesondere dabei ist eine versierte und spezialisierte anwaltliche Vertretung erforderlich, da auch Versicherungen durch spezialisierte Anwälte vertreten werden.
Gerne beraten wie Sie zu den jeweils wichtigen Aspekten oder unterstützen Sie außergerichtlich wie gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Aufgrund der Ausrichtung unserer Kanzlei übernehmen wir keine Mandate aus dem Bereich des Verkehrsunfallrechts.