Berufsunfähigkeits(-zusatz)versicherung

 

 

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist besonders für Selbstständige und Freiberufler eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Grundsätzlich kommt eine Absicherung der Berufsunfähigkeit für alle Personen in Betracht, die mit ihrer Arbeit ihren eigenen Unterhalt oder den anderer sichern müssen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird hauptsächlich in zwei Grundformen betrieben. Als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung (sogenannte BUZ), im Falle der Berufsunfähigkeit müssen dann die Prämien für die genannten Versicherungen vom Versicherungsnehmer nicht mehr gezahlt werden, der Versicherungsschutz bleibt dennoch erhalten. Darüber hinaus als selbstständiger Versicherungsvertrag (sogenannter BUV), die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden dann in der Regel als Berufsunfähigkeitsrente gewährt. Die Versicherung schließt damit die Lücke zwischen Zahlung eines Krankentagegeldes bis zur Altersrente.

Der Abschluss der Versicherung ist im Regelfall mit einer Gesundheitsprüfung verbunden, in welcher insbesondere Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers abgefragt werden. Im Leistungsfall ist es daher häufig ein Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, ob die Gesundheitsangaben durch den Versicherungsnehmer vollständig und zutreffend erfolgt sind. Ist dies nach Auffassung der Versicherung nicht der Fall, tritt diese vom Vertrag zurück oder ficht diesen an.

Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist, ob tatsächlich der Versicherungsnehmer berufsunfähig ist hinsichtlich seines zuletzt ausgeübten Berufes, darüber hinaus, ob er eine zumutbare, gleichwertige Tätigkeit ausübt bzw. ausüben kann.

Bei Selbstständigen ist häufig ein Streitpunkt, ob der Versicherungsnehmer seinen Betrieb so umstrukturieren kann, dass sich für ihn ein Tätigkeitsfeld ergibt, welches ihm ermöglicht, zumindest so viel zu arbeiten, dass er nicht als berufsunfähig im Sinne der Bedingungen anzusehen ist.

 

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die folgenden Fragen von Relevanz:

  • Deckt die Versicherung meine Risiken ausreichend ab (insbesondere Höhe der Versicherungsleitung sowie Verweisklausel)?
  • Wie muss ich mich im Versicherungsfall verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche ?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen ?

 

Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.