Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadenersatz. Zur Abdeckung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern wurde daher die "Directors & Officers Liability Insurance" (D&O-Versicherung) entwickelt.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist angesichts der erheblichen Haftungsrisiken, die auf allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen wie auch gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen beruhen können, sowohl gegenüber Gesellschaftsgläubigern als auch gegenüber der Gesellschaft selbst, unerlässlich. Verstärkt wird dies noch dadurch, dass in den letzten Jahrzehnten durch neue Gesetze und umfangreiche Rechtsprechung ein Trend zur Haftungsverschärfung eingetreten ist.
Die Versicherung wird regelmäßig als sogenannte Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen, das bedeutet, dass Versicherungsnehmerin in aller Regel die Gesellschaft, die Aktiengesellschaft oder die GmbH ist, versicherte Personen, sind regelmäßig, je nach Vereinbarung, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsratmitglieder, Beiratsmitglieder, sonstige Unternehmensleiter, leitende Angestellte, Prokuristen, Generalbevollmächigte usw.
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche. Zu den Abwehrkosten gehören regelmäßig Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, ebenso Aufwendungen zu Abwendung oder Minderung des Schadens.
Als Versicherungsfall gilt die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegen die versicherten Personen.
Bei einer D&O-Versicherung ist es von besonderer Bedeutung, dass diese an die besonderen Risiken und die spezifische Situation der versicherten Person angepasst wird.
Die Versicherungsleistung wird begrenzt durch die vereinbarte Versicherungssumme, entsprechend muss diese ausreichend hoch vereinbart werden.
Angesichts der obigen Definition des Versicherungsfalles ist es wichtig, dass der Versicherungszeitraum passend gewählt wird, ggf. ist eine Versicherung für Haftungsfälle, die zwar vor Versicherungsbeginn verursacht wurden, aber erst während der Versicherungszeit aufgedeckt werden (Rückwärtsversicherung), und auch für Haftungsfälle, die während der Versicherungszeit verursacht werden, aber erst nach Ende der Versicherung entdeckt werden (Nachhaftungsdeckung), zu vereinbaren.
Es muss daher eine gründliche Prüfung durchgeführt werden, ob eine bestehende Versicherung den Bedürfnissen entspricht. Ist dies nicht der Fall und kommt es zu einem Haftungsfall, ist zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen einen Makler oder die Versicherung wegen fehlerhafter Beratung bestehen.
Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die nachfolgenden Fragen von Relevanz:
- Deckt die Versicherung meine Risiken ausreichend ab?
- Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung im Schadensfall machen?
- Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
- Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst, welche Ausschlüsse sind enthalten?
- Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
- Welche Personen sind versichert (bspw. auch Prokuristen oder andere leitende Angestellte)?
- Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
- Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen?
Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.