Wohngebäudeversicherung/Feuerversicherung

 

Die Wohngebäudeversicherung, die nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, deren Abschluss aber regelmäßig von finanzierenden Banken gefordert wird, ist eine Versicherung, in der Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren miteinander kombiniert ist. Im Regelfall umfasst der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung die Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Strom.

Darüber hinaus kann die Deckung auch noch erweitert werden beispielsweise für die Gefahren Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.

Versichert werden können in der Gebäudeversicherung auch Betriebsgebäude oder industrielle Geäude.

Verwirklicht sich eine der genannten Gefahren, bringt dies im Regelfall erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen mit sich. Brennt ein Haus ab oder wird dieses durch austretendes Leitungswasser erheblich beschädigt, zieht dies häufig Kosten nach sich in Höhe von mehreren hunderttausend Euro.

Kommt es zu einem Gebäudeschaden, der der Versicherung angezeigt wird, ermittelt diese die Ursache des Schadens, um festzustellen, ob möglicherweise eine vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gegeben ist.

Entsprechend stellt es einen häufigen Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung dar, dass die Versicherung eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles behauptet, beispielsweise wird dem Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Leitungswasserschadens eine mangelnde Beheizung und Kontrolle des Hauses vorgehalten, mit der Folge, dass die Erbringung von Leistungen abgelehnt wird.

Ein weiterer Streitpunkt ist naturgemäß zudem die Höhe der erforderlichen Beseitigungskosten bzw. der Wert des zerstörten Gebäudes.

Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann unter Umständen die Versicherung auch den Einwand der Unterversicherung erheben, was dazu führt, dass entstandene Schäden nur anteilig erstattet werden müssen.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die nachfolgenden Fragen von Relevanz:

  • Deckt die Versicherung meine Risiken ausreichend ab (insbesondere Problem der Unterversicherung)?
  • Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche bzw. für die entstandenen Schäden?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen ?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.