Unfallversicherung

 

Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, durch die der Versicherungsnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen eines durch einen Unfall eingetretenen Dauerschadens, die sogenannte Invalidität, geschützt werden soll. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, darüber hinaus ist im Regelfall aber auch vereinbart, dass als Unfall gilt, wenn bei der versicherten Person aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen.

Die Hauptleistung der Unfallversicherung ist die sogenannte Invaliditätsleistung. Diese besteht in einer Geldsumme, die in Form einer Einmalzahlung oder Unfallrente bezahlt wird. Diese ist davon abhängig, wie stark die durch den Unfall verursachte dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ist.

In manchen Bedingungen sind darüber hinaus Leistungen vereinbart wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Kurkostenbeihilfe, Übergangsleistung, Tagegeld, usw.

Macht der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag Leistungen geltend, prüft die Versicherung in mehrfacher Weise. Zum Einen prüft die Versicherung, ob es möglich ist, sich von dem Vertrag zu lösen durch Rücktritt oder Anfechtung des Vertrages, regelmäßig dann mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu seinem Gesundheitszustand, insbesondere Vorerkrankungen.

Darüber hinaus prüft der Versicherer, ob ein Unfallereignis im Sinne der Bedingungen vorliegt und ob dieses zu einer dauernden Beeinträchtigung geführt hat.

In der Unfallversicherung ist eine Vielzahl von Fristen einzuhalten. Die besondere Schwierigkeit im Hinblick auf die Geltendmachung einer Invaliditätsleistung liegt darin, dass die Invalidität innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist, in Regelfall ein Jahr nach dem Unfall, eingetreten sein muss und innerhalb einer weiteren Frist von im Regelfall drei Monaten ärztlich bescheinigt werden muss. An diese ärztliche Bescheinigung werden in der Rechtsprechung Anforderungen gestellt, die nicht zu unterschätzen sind und die einem juristischen Laien im Regelfall nicht bekannt sind. Auch Medizinern sind diese Anforderungen häufig nicht bekannt, so dass sich der Versicherungsnehmer nicht darauf verlassen kann, dass der behandelnde Arzt eine taugliche Bescheinigung erstellt. Die besondere Gefahr liegt darin, dass wenn nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist eine den Anforderungen entsprechende Bescheinigung erstellt und der Versicherung vorgelegt wird, dies nicht nachgeholt werden kann. Bedenkt man, dass Invaliditätsleistungen bei Verträgen mit Progressionsstaffel mehrere 100.000 € betragen können, erschließt sich ohne Weiteres, dass es ratsam ist, gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen in der Unfallversicherung möglichst früh eine versierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen, nicht erst nach Leistungsablehnung durch eine Versicherung, wenn möglicherweise Fristen bereits abgelaufen sind.

Sollte die Versicherung Leistungen ablehnen, ist es selbstverständlich umso ratsamer, eine anwaltliche Vertretung zu beauftragen, dies sollte möglichst kurzfristig geschehen, um nicht Gefahr zu laufen, durch den Ablauf von Fristen Leistungsansprüche zu verlieren.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die folgenden Fragen von Relevanz:

  • Wie muss ich mich im Versicherungsfall verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Ist der von mir erlittene Unfall auch ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen bzw. greift zu meinen Lasten ein Risikoausschluss?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.