Einlagesicherung

 

Erfasst der Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) auch Handelsverluste?

Der Entschädigungsanspruch gem. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) erfasst keine Handelsverluste aus der vertragsgemäßen Geldanlage. Das EAEG schützt nur solche Ansprüche des Anlegers, die sich unmittelbar auf die Verschaffung von Rechten, Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren richten. Der Ersatz entgangenen Gewinns oder der Ausgleich von Verlusten, die aufgrund einer fehlerhaften Anlagestrategie entstanden sind, unterfallen nicht dem Schutzzweck des Gesetzes (BGH, Urteile vom 15.11.2013, u.a. XI ZR 13/13, GWR 2014, 14).