Lebensversicherungen

 

Unterliegt der Versicherer und / oder der Vermittler einer Lebensversicherung besonderen Aufklärungspflichten?

Beinhaltet der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Anlagegeschäft ist der Versicherer nach Auffassung des OLG Frankfurt verpflichtet, den Kunden über die wesentlichen die Anlageentscheidung maßgeblichen Umstände zu informieren. Bei einer Pflichtverletzung muss er sich das Verhalten des eingeschalteten Vermittlers zurechnen lassen ( OLG Frankfurt, 04.09.2013, 7 U 135/12, GWR 2014, 17 ). Das OLG Frankfurt setzt damit die Linie der Clerical Medical Doktrin des BGH - GWR 2012, 477 konsequent fort.