Welche Rechte stehen dem Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung zu?
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 I BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder es an einem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers an dem Verbleib der Abmahnung in der Personalakte fehlt (BAG 9.9.2015, 7 ABR 69/13, NZA 2016, 57).
Darf ein Betriebsratsmitglied wegen der Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Amtspflichten abgemahnt werden?
Verletzt ein Betriebsratsmitglied ausschließlich betriebsverfassungsrechtliche Amtspflichten, sind vertragsrechtliche Sanktionen wie der Ausspruch einer Kündigung oder einer Abmahnung ausgeschlossen (BAG 9.9.2015, 7 ABR 69/13, NZA 2016, 57). Anders verhält es sich, wenn das Betriebsratsmitglied im Rahmen der Ausübung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, z.B es verabsäumt vor der Unterbrechung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit gem. § 37 Abs. 2 BetrVG zur Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dem Arbeitgeber die Unterbrechung anzuzeigen.