Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers
1. Die Ausübung des dem Arbeitgeber nach § 5 I 3 EFZG eingeräumten Rechts, von dem Arbeitneh-mer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und derenvoraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen, steht im nichgebundenen Ermessen des Arbeitgebers.
2. Eine von § 5 I EFZG abweichende Regelung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit durch Tarifvertrag bedarf einer klaren Regelung.
3. Der sich auf eine ihm günstige betriebliche Übung berufende Arbeitnehmer ist darlegungspflichtigfür eine Mitteilung oder sonstige Verhaltensweise des Arbeitgebers an bzw. gegenüber der BeIeg-schaft, aus der die Beschäftigten nach Treu und Glauben schließen durften, ihnen solle eine Leistungoder Vergünstigung auf Dauer eingeräumtt werden.
(BAG, Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 886/11; NZA 2013, 322)