Ausgleichsquittung

 

Welche Reichweite hat eine sog. Ausgleichquittung ?

Ein verständiger und redlicher Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer anlässlich der Abholung von Arbeitspapieren und Restlohn eine vorformulierte Ausgleichsquittung zur Unterschrift vorlegt, darf regelmäßig nicht davon ausgehen, der Wille des Arbeitnehmers sich darauf richtet, alle oder eine bestimmte Gruppe von bekannten oder unbekannten Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen. (BAG, 23.10.2013, 5 AZR 135/12, NZA 2014, 200)