Arbeitsrecht Betriebsrat Vergütung Nachtzuschläge

 

LAG Köln, 13.12.2013, 12 Sa 682/13

Betriebsratsmitglieder haben auch dann einen Anspruch auf Nachtzuschläge, wenn sie nachts nicht arbeiten und auch nachts keine Betriebsratstätigkeit verrichten, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben und das Betriebsratmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte. Das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern darf nicht geringer bemessen werden, als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Das Betriebsratsmitglied muss so gestellt werden, als ob es keine Amtstätigkeit ausgeübt hätte.

 

Betriebsratswahl: Wann verliert Betriebsteil seine Selbständigkeit?

Beteiligt sich die Belegschaft eines betriebsratlosen Betriebsteils im Sinne des § 4 I S. 1 BetrVG aufgrund einer Abstimmung nach § 4 I S. 2 BetrVG an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb, verliert der Betriebsteil seine gesetzlich fingierte Eigenständigkeit. In einem solchen Fall wird der Betriebsteil Teil des Hauptbetriebes, nach dessen Verhältnissen sich die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Sozialplans im Sinne des § 112 IV BetrVG bestimmen.

(BAG, 17.09.2013, 1 ABR 21/12, NZA 2014, 96)