Änderungsvorbehalte

 

Sind einseitige Änderungsvorbehalte zugunsten des Arbeitgebers wirksam?

Insoweit kommt es auf den Einzelfall an. Wenn der Arbeitgeber auf ein außerhalb der Vertragsurkunde liegendes von ihm selbst erstelltes Regelwerk "in der jeweiligen Fassung" verweist, ist eine solche Regelung unwirksam, weil zu weitgehend (BAG, NZA 2009, 428). Im Bereich des Betriebsrentengesetzes setzt die Wirksamkeit einer sog. dynamischen Verweisung auf eine Versorgungsordnung voraus, dass die Grenzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gewahrt bleiben (BAG NZA 2013, 210).